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Außen Familientag

Dies wird von den Beiträgen bezahlt.
Coming soon.

 

Mitglieder

Liebe

Mitgliedschaft
3.1       Mitglieder können natürliche Menschen und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
 
3.1.1    Aktivmitglieder sind Personen, die im Verein aktiv mitarbeiten. Sie können in den Vorstand gewählt werden und sind stimmberechtigt. Aktivmitglieder sind natürliche Menschen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
 
3.1.2    Plattform- Mitglieder sind Körperschaften und deren Verantwortliche, einzelne Menschen, die ihre Angebote auf der Plattform hochladen. Der Mitgliederbeitrag ist in der Aufschaltungsgebühr enthalten. Plattform- Mitglieder werden bei Planungen, Neuerungen, Entwicklungen zur Verbindungs-Konferenz eingeladen. Die Beschlüsse der Konferenz sind Empfehlungen zur Vorlage des Vorstandes.
 
3.1.3    Passivmitglieder sind Personen und Körperschaften, die die Aktivitäten des Vereins ideell und/oder finanziell unterstützen. Sie werden zur Vereinsversammlung eingeladen. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht. Der Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung festgelegt.
 
3.1.4    Beteiligungsmitglieder sind Personen und Körperschaften, die sich finanziell am Verein beteiligen. Die Bedingungen werden individuell ausgehandelt und werden in einem Vertrag festgelegt. Beteiligungsmitglieder erhalten Einladungen für alle Vereinsveranstaltungen.
 
3.2       Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Anmeldung und Überweisung des ersten Mitgliedschaftsbeitrages, wird aber erst definitiv mit dem schriftlichen mitgeteilten Aufnahmebeschluss des Vorstandes. Abgelehnte Aufnahmegesuche müssen der nächsten Vereinsversammlung zum Entscheid vorgelegt werden.
 
3.3       Der ordentliche Austritt erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung auf Ende Jahr und ist an den Vorstand zu richten. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
 
3.3.1    Der Vorstand kann Mitglieder ohne Nennung von Gründen aus dem Verein ausschliessen. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid
an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand
automatisch ausgeschlossen werden.
 
3.4       Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen
Person.

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